Team für Technik präsentiert sich in neuem Design

und spiegelt darin seine Werteverbundenheit: Nachhaltig, energieeffizient, strukturiert, technisch und qualitativ hochwertig.

Wissen

Förderprogramme für Klimaschutz- und Energiekonzepte in kommunalen und öffentl. Einrichtungen

Klimaschutz und Energieeffizienz sind entscheidende Themenfelder im 21. Jahrhundert. Um insbesondere Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Konzepterstellung und der Umsetzung von Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen zu unterstützen, werden mehrere Förderprogramme angeboten. Die folgende Aufstellung informiert kurz über die wichtigsten aktuellen Programme: ... weiter           

KfW-Effizienzberatung – Information

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) die Möglichkeit sich zum Thema beraten zu lassen.

Dabei wird
- als erste Stufe die Initialberatung zu 80 % bis max. 1.600,- € gefördert,
- als zweite Stufe werden Mittel in Höhe von 60 % bis max.l 8000,- € für eine Detailberatung bereitgestellt.
- Für die Umsetzung von Maßnahmen, die aus solchen geförderten Beratungen hervorgehen,
können
   zinsvergünstigte Darlehen in Anspruch genommen werden.

Die Beratungen können nur durch Berater, die in der kfw-Beraterbörse gelistet sind durchgeführt werden. Auch für die Stellung eines Darlehensantrags, der auch ohne vorangegangene Initial- bzw. Detailberatung gestellt werden kann, benötigen sie die Mitwirkung eines gelisteten Beraters.
Nähere Informationen erhalten Sie von Michael Piller: piller@tftgmbh.de.

Team für Technik unterstützt sie auch über die Anfangsberatungen hinaus, bei der Realisierung ihrer Projekte bis zur fertigen Anlage, bei Bedarf auch bei Betrieb, Optimierung und Auswertung der Anlageneffizienz.

Energetische Inspektion von Lüftungsanlagen – Information

Mit Rechtskraft der EnEV 2009 ab 1.10.2009 werden gemäß § 12 Klimaanlagen mit einer Kälteleistung über 12 kW inspektionspflichtig.
1. Neuanlagen: Die Erstinspektion von betroffenen Anlagen ist im 10ten Jahr nach der Inbetriebnahme fällig.

2. 
Altanlagen: Stichtag 1. Oktober 2007:
     2.1 Anlagen die zu diesem Zeitpunkt über 20 Jahre alt waren mussten zum 1. Oktober 2009 der
           energetischen Inspektion unterzogen sein.

     2.2 Am Stichtag mehr als zwölf jährige Anlagen müssen bis zum 1.10.2011 inspiziert werden. 
     2.3 Vier bis zwölfjährigen Anlagen müssen bis zum 1.10.2013 inspiziert werden.
     2.4 Am Stichtag weniger als vierjährige Anlagen gelten als Neuanlagen.

Die Inspektionen sind nach der erstmaligen Durchführung alle zehn Jahre zu wiederholen. Ziel der Inspektion ist die Überprüfung aller für die Energieeffizienz wirksamen Parameter, auch eventuelle Änderungen in den versorgten Bereichen sind zu berücksichtigen.
Wir bieten Ihnen die notwendige Inspektion, und stellen Ihnen in einer anschließenden Beratung die günstigsten eventuell erforderlichen Maßnahmen zusammen.

Im Buchhandel erhältlich: Potentialanalyse & Machbarkeitsuntersuchung

zur Realisierung eines Fernwärmeversorgungssystems gespeist aus einem Tiefengeothermiekraftwerk
... Kurzbeschreibung; Autor: Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Michael Dewein, Team für Technik GmbH;
Taschenbuch: 120 Seiten; Verlag: VDM Verlag Dr. Müller (7. Juli 2009); Preis 49,00 EUR

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Überblick über Wasserbehandlungsmethoden zur Vermeidung von Kalkablagerung im Plattenwärmetauscher der Trinkwarmwassererzeugung ... weiter

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